Das Cochlea-Implantat - Eine Dienstleistung der CI Interessengemeinschaft Schweiz  
 
     
     
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Für wen ist ein Cochlea-Implantat geeignet?

Cochlea-Implantate eignen sich für taub geborene oder ertaubte Kinder sowie für nach dem Spracherwerb hoch gradig schwerhörig gewordene und ertaubte Erwachsene. Taub geborene Kinder sollten möglichst frühzeitig ein CI bekommen, um die kurze Zeitspanne der Entwicklung des Hörsprachzentrums im Gehirn in den ersten Lebensjahren effektiv nutzen zu können. Ein allgemeines Neugeborenen-Hörscreening in den Geburtsabteilungen erlaubt eine frühe Diagnose-Stellung bei angeborenen Hörstörungen. Durch Hirnhautentzündung (Meningitis) Ertaubte sollten innerhalb weniger Wochen nach Erkrankung mit einem CI versorgt werden, da die Gefahr einer Verknöcherung der Cochlea sehr gross ist, was eine Implantation erschweren könnte.

 
 

Kontakt

CI IG Schweiz
Feldeggstrasse 69
Postfach 1332
8032 Zürich
Telefon 044 363 12 00
Telefax 044 363 13 03
info@cochlea-implantat.ch