Versicherung für CI-Prozessoren
Bedingungen
Was ist versichert:
Versichert sind die auf dem Einzahlungsschein aufgeführten Sprachprozessoren zu Cochlea lmplantat-Systemen (extern getragene Teile des Cl) mit den dazugehörenden Bedienungselementen.
Der maximal versicherbare Wert (Versicherungssumme) beträgt CHF 15000.00 je Gerät.
Welche Gefahren sind versichert:
Versichert sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, infolge gewaltsamer äusserer Einwirkung, Verlust durch Diebstahl, Verlieren, Verlegen und anderweitiges Abhandenkommen.
NICHT VERSICHERT sind Schäden oder Verluste infolge Feuer- und Elementarereignissen, Abnützung, Alterung, Verschleiss, technischer Störungen sowie während Reparatur- und Garantiearbeiten.
Geltungsbereich:
Weltweit
Was wird entschädigt:
Sofern keine andere Versicherung (lV, Haftpflicht-, Sach- oder Militärversicherung) Leistungen erbringt (Subsidiärdeckung), vergütet die Mobiliar den Wiederbeschaffungswert des Gerätes. Je Schadenfall hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens CHF 100.00 zu tragen. Die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Gerät gelten in jedem Fall als Grenze der Entschädigung.
Versicherungsdauer:
Die Versicherung beginnt mit Eingang der Prämienzahlung. Die Versicherung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum der Cl-Prozessoren abzuschliessen. Die Versicherungsdauer beträgt fünf Jahre ab Erstinbetriebnahme. lm Totalschadenfall (2. B. Verlust des Cl-Prozessors) erlischt die Versicherung, bei Anschaffung eines neuen Gerätes ist dieses wieder neu zu versichern. lm Teilschadenfall (Reparatur), erlischt die Versicherung nach dem zweiten Schadenfall.
Einmalprämie: Für die Dauer von fünf Jahren CHF 50.00 pro CHF 1000.00 versichertem Wert inkl. eidg. Stempel (siehe Tabelle auf der Rückseite).
Wie gehen Sie vor, wenn Sie ihre CI-Prozessoren versichern wollen?
Wichtig
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lhre Ouittung (Empfangsschein) gilt als Versicherungsnachweis. Bewahren Sie diesen unbedingt sorgfältig auf. Sie erhalten eine Bestätigung von uns. |
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Diese Versicherung kann nur von Erwachsenen (ab 18 Jahren) mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein abgeschlossen werden. Für Minderjährige erfolgt der Vertragsabschluss du rch die Erziehungsberechtigten. |
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Bitte schreiben Sie gut leserlich. in Blockschrift, damit keine falsche Registrierung erfolgt. |
Downloads um eine Versicherung abzuschliessen:
Gültig seit 1. Januar 2010
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