Das Cochlea-Implantat - Eine Dienstleistung der CI Interessengemeinschaft Schweiz  
 
     
     
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Versicherung für CI-Prozessoren

Bedingungen

Was ist versichert:
Versichert sind die auf dem Einzahlungsschein aufgeführten Sprachprozessoren zu Cochlea lmplantat-Systemen (extern getragene Teile des Cl) mit den dazugehörenden Bedienungselementen.

Der maximal versicherbare Wert (Versicherungssumme) beträgt CHF 15000.00 je Gerät.

Welche Gefahren sind versichert:
Versichert sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, infolge gewaltsamer äusserer Einwirkung, Verlust durch Diebstahl, Verlieren, Verlegen und anderweitiges Abhandenkommen.

NICHT VERSICHERT sind Schäden oder Verluste infolge Feuer- und Elementarereignissen, Abnützung, Alterung, Verschleiss, technischer Störungen sowie während Reparatur- und Garantiearbeiten.

Geltungsbereich:
Weltweit

Was wird entschädigt:
Sofern keine andere Versicherung (lV, Haftpflicht-, Sach- oder Militärversicherung) Leistungen erbringt (Subsidiärdeckung), vergütet die Mobiliar den Wiederbeschaffungswert des Gerätes. Je Schadenfall hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10 %, mindestens CHF 100.00 zu tragen. Die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Gerät gelten in jedem Fall als Grenze der Entschädigung.

Versicherungsdauer:
Die Versicherung beginnt mit Eingang der Prämienzahlung. Die Versicherung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum der Cl-Prozessoren abzuschliessen. Die Versicherungsdauer beträgt fünf Jahre ab Erstinbetriebnahme. lm Totalschadenfall (2. B. Verlust des Cl-Prozessors) erlischt die Versicherung, bei Anschaffung eines neuen Gerätes ist dieses wieder neu zu versichern. lm Teilschadenfall (Reparatur), erlischt die Versicherung nach dem zweiten Schadenfall.

Einmalprämie:
Für die Dauer von fünf Jahren CHF 50.00 pro CHF 1000.00 versichertem Wert inkl. eidg. Stempel (siehe Tabelle auf der Rückseite).

Wie gehen Sie vor, wenn Sie ihre CI-Prozessoren versichern wollen?

1. Verwenden Sie pro Cl-Prozessor einen Einzahlungsschein.
2.

Die Versicherungssumme lhrer Cl-Prozessoren entspricht dem Brutto-Kaufpreis der extern getragenen Teile (ohne Abzug von lV-/AHV-Beiträgen).
Tabelle öffnen und ansehen

3. Runden Sie diesen Kaufpreis auf die nächsten zweihundert Franken auf und entnehmen der folgenden Tabelle die Prämie. (Beispiel: Kaufpreis CHF 11280.00 - Versicherungssumme CHF 11400.00 > Prämie CHF 570.00)
4. Ergänzen Sie den Einzahlungsschein wie folgt:
- Versicherungssumme
- Gerät: Typ und Nummer
- Gerät links oder rechts
- Rechnungsdatum

Wichtig

lhre Ouittung (Empfangsschein) gilt als Versicherungsnachweis. Bewahren Sie diesen unbedingt sorgfältig auf. Sie erhalten eine Bestätigung von uns.
Diese Versicherung kann nur von Erwachsenen (ab 18 Jahren) mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein abgeschlossen werden. Für Minderjährige erfolgt der Vertragsabschluss du rch die Erziehungsberechtigten.
Bitte schreiben Sie gut leserlich. in Blockschrift, damit keine falsche Registrierung erfolgt.

Downloads um eine Versicherung abzuschliessen:

Laden Sie den Seiteninhalt "Versicherung für CI-Prozessor" als PDF Datei herunter zum ausdrucken für Ihre Unterlagen. (ca. 306 kb)

Gültig seit 1. Januar 2010

 
 

Kontakt

CI IG Schweiz
Feldeggstrasse 69
Postfach 1332
8032 Zürich
Telefon 044 363 12 00
Telefax 044 363 13 03
info@cochlea-implantat.ch