Voraussetzungen für eine Implantation
Nach einem ersten Beratungsgespräch in der CI Klinik erfolgen die notwendigen Voruntersuchungen (Hörtestungen und Röntgenuntersuchungen) zur Sicherung der Diagnose. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Implantation ist ein intakter Hörnerv. Ob der Hörnerv funktionsfähig ist, kann nur durch spezielle Untersuchungen in der Klinik festgestellt werden. Hörgeschädigte, die trotz optimal angepasster Hörgeräte kein ausreichendes Sprachverstehen erreichen, sind mögliche Kandidaten.
Ertaubte Jugendliche und Erwachsene, welche ihr Gehör seinerzeit vor oder während des Spracherwerbs verloren haben, wird ein Cochlea-Implantat nur dann von Nutzen sein, wenn sie lautsprachkompetent sind.
Sehr wichtig ist die Bereitschaft zukünftiger CI-TrägerInnen, sich auf das neue Hören bewusst einzustellen und dieses zu trainieren.
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